Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist ein Problem, vor dem immer mehr Menschen stehen.
Einige Unternehmen haben die Problematik erkannt und bieten betroffenen Arbeitnehmern Hilfen an – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.
Den meisten Beschäftigen bleiben aber nur die rechtlichen Ansprüche aus dem “Pflegezeitgesetz”, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Seit 2012 gilt auch das “Familienpflegezeitgesetz”.
Pflegezeitgesetz:
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht Arbeitnehmern, der Arbeit kurzfristig bis zu 10 Tage fern zu bleiben (kurzzeitige Arbeitsverhinderung) oder aber für eine bis zu 6 Monate dauernde Pflegezeit von der Arbeit freigestellt zu werden.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen bekommen Sie hier und hier.
Einen Info-Flyer können Sie hier herunterladen.
Den Gesetzestext können Sie hier lesen.
Familienpflegezeit:
Das Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, die Arbeitszeit für maximal 2 Jahre auf 50% zu reduzieren. Dabei beträgt das Gehalt 75%.
Danach arbeitet der Arbeitnehmer die gleiche Zeit lang in Vollzeit, bekommt aber weiterhin nur 75% des Gehaltes.
Nähere Informationen zum Gesetz erhalten Sie beim Bundesministerium.
Informationen zu Beruf und Pflege im Internet:
| • | Beruf und Familie | Broschüre |
| • | Beruf und Pflege | Beiträge einer Fachtagung |
| • | Beruf und Pflege – Trend oder Tabu? | Präsentation |
| • | Elder Care | Kompetenzzentrum Beruf & Familie |
| • | Gesetzentwurf “Familienpflegezeit” | Infos |
| • | Pflege und Beruf | Infos für Unternehmen und Beschäftigte |
| • | Pflegezeit | Infos |
| • | Pflegezeitgesetz | Infos |
| • | Pflegezeitgesetz | Info-Flyer |
| • | Vereinbarkeit von Beruf und Pflege | Infos |
| • | Vereinbarkeit von Beruf und Pflege | Broschüre für Betriebsräte |
Hinweis:
Die hier aufgeführten Informationen und Links sind nur für informelle Zwecke gedacht.
Sie können keine ärztliche Beratung oder individuelle Beratung durch eine geeignete Stelle ersetzen.






