Das Thema “Unterhalt für Eltern” beschäftigt immer mehr Menschen.
Wenn die Pflegekasse nicht zahlt oder deren Anteil nicht ausreicht, dann zahlt ggf. auf Antrag das Sozialamt, sofern nur ein niedriges Einkommen / Vermögen des Pflegebedürftigen vorhanden ist.
Das Sozialamt wiederum versucht, das Geld bei den Kindern zurückzuholen.
Jedem unterhaltspflichtigen Kind steht aber ein Selbstbehalt zu.
Dieser beträgt ab 2011 1500 € (vorher 1400 €).
Für den Ehepartner kommen nochmals 1200 € (vorher 1050 €) dazu.
Auch Schwiegersöhne /-töchter müssen bei Überschreitung des Selbstbehalts unter Umständen für die Schwiegereltern bezahlen.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Buchtipps:
Buchtipps zum Elternunterhalt:
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Informationen zum Elternunterhalt im Internet:
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Hinweis:
Die hier aufgeführten Informationen und Links sind nur für informelle Zwecke gedacht.
Sie können keine ärztliche Beratung oder individuelle Beratung durch eine geeignete Stelle ersetzen.






